Mobilität und Freiheit
Endlich selbst mobil und unabhängig sein!
Die Lösung könnte die Klasse AM sein. Diese kann ab dem gesetzlichen Mindestalter von 15 Jahren erworben werden und eröffnet viele Möglichkeiten.
Diese ermöglicht das Führen von:
- Leichten zweirädrigen Kraftfahrzeugen
(typischerweise der 45/50er Roller) - dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 2 Sitzplätzen
(z.B. APE 45) - leichte vierrädrige Kfz mit max. 2 Sitzplätzen
(beispielsweise das 45/50er Quad oder ein passendes „Miniauto“)
Es gibt hier weitere Beschränkungen/Erläuterungen zu den jeweiligen Fahrzeugen. Allgemein lässt sich grob sagen: max. 50cm³ und max. 45 km/h. Die genauen Definitionen dazu sind in § 6 Abs. 1 FEV zu finden.
Somit wird ist es auch möglich, sogenannte „Miniautos“ zu führen und damit ganzjährig mobil zu sein.
Die Ausbildung und Prüfung in der Klasse AM muss allerdings auf einem leichten zweirädrigen Kraftfahrzeug (Roller) stattfinden. Die Ausbildung und Prüfung mit „Miniauto“ ist grundsätzlich nicht möglich.
Wir bieten über die erforderliche Ausbildung und Prüfung auf dem Roller hinaus an, zusätzliche Fahrstunden auf unserem „Miniauto“ Citroen Ami zu absolvieren, um im Anschluss sicher und geübt mit dem eigenen „Auto“ unterwegs zu sein. So lernt man in Begleitung des Fahrlehrers den Umgang mit dem leichten, vierrädrigen Kfz und den Unterschied zum Roller kennen.
Wir freuen uns auf eure Fragen zur Klasse AM und unserem Ami!
graphics designed by freepik